Behandlungskosten

Die therapeutischen Leistungen in unserer Praxis sind reine Privatleistungen, die grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung der Gebührenordnung für Heilpraktiker lt. §611 BGB. Private Krankenkassen und die Beihilfestellen für Beamte übernehmen zum Teil die Behandlungskosten - abhängig von Ihrem Versicherungstarif. Bitte klären Sie mit Ihrer Kasse vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahmen ab.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.